Checkliste zur Dienstunfähigkeitsversicherung 

Auf diese 4 Kriterien sollten Sie unbedingt achten! 

Kriterium Nr. 1 Die Beamtenklausel oder Dienstunfähigkeitsklausel.

Textfeld: Dienstunfähigkeits- oder Beamtenklausel, die den Begriff Berufsunfähigkeit durch den Begriff Dienstunfähigkeit ersetzt. Dabei kommt es auf die genaue Formulierung dieser Klausel an: Wenn es die echte und vollständige Beamtenklausel sein soll, muss auf das Jota genau die Formulierung so lauten: Hier der Original Bedingungswortlaut.
"Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit." 
Dies ist die echte und vollständige Beamtenklausel. Echt ist sie deshalb, weil die Vorlage der Ruhestandsurkunde genügt und eine med. Nachprüfung der Entscheidung des Dienstherrn nicht erfolgt. Vollständig deshalb, weil sie auch für Widerrufsbeamte und Beamte auf Probe gilt. Kein med. Nachprüfungsrecht!
   Im Gegensatz zu allen anderen Anbietern mit DU-Klausel ist dem Versicherer bei der echten DU-Klausel verwehrt Einblick in das amtsärztliche Gutachten zu erhalten, aus dem hervorgehen könnte, dass noch andere nichtmedizinische Gründe  bei der Anerkennung  der Zurruhesetzung eine Rolle gespielt haben könnten. Dies birgt ein Konfliktrisiko, weil der Versicherer sich in die Entscheidung ob DU Ja oder Nein einmischen kann. Siehe http://www.richterversorgung.de/Ombudsmann.html ,Das kann zur Folge haben, dass der  Versicherer erst dann leisten muss, wenn Sie selbst zusätzlich durch eigenes med. Attest nachweisen, dass eine Berufsunfähigkeit von mehr als 50 % gegeben ist. Können Sie nur 49 % nachweisen ist der Versicherer von der Leistung auch dann frei, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit anerkannt hat. Diese Regelung ist meistens in § 2 der  Bedingungen formuliert.

Kriterium Nr. 2

Verzichtet der Versicherer darauf, Sie auf eine andere Tätigkeit zu verweisen abstrakt und konkret?

Textfeld: Abstrakte Nichterweisung: 
Der Versicherer darf Sie nach Eintritt der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht auf eine andere Tätigkeit verweisen, die Sie noch ausüben könnten. Besteht diese Möglichkeit ist solcher Schutz ist wertlos, weil der Versicherer dann trotz Ihrer eingetretenen Dienstunfähigkeit nicht leisten muss. Er verweist Sie dann auf diese Tätigkeit , selbst dann, wenn der Arbeitsmarkt  die Ausübung der tätigkeit  nicht hergibt. 
Dies Regelung ist meistens in § 2 der  Bedingungen formuliert.
Konkrete Nichtverweisung: Der Versicherer zahlt auch dann noch die private Dienstunfähigkeitsrente, wenn Sie zwar nicht mehr als Beamter tätig sind, jedoch in einem anderen zivilen Beruf Einkünfte erzielen, weil Sie im Rahmen ihrer verbliebenen gesundheitlichen Möglichkeiten noch eine sinnvolle berufliche Aufgabe erfüllen wollen. Andererseits wären Sie zur Untätigkeit verurteilt! Dieser Punkt ist sehr wichtig, da ihr staatliches Ruhegehalt vom Dienstherrn gemäß Versorgungsrecht, um ihre erzielten Einkünfte gekürzt wird. D.h. Die privaten Einkünfte werden auf das Ruhegehalt angerechnet. So wird wenigstens die private DU-Rente weiter geleistet. Ohne konkreten Verweisungsverzicht entfällt die private DU-Rente. Der Betroffene verliert dann also sowohl das staatliche Ruhegehalt, als auch die private Dienstunfähigkeitsrente!

Kriterium Nr. 4

Leistet der Versicherer bei Eintritt der  Pflegebedürftigkeit höhere Leistungen?

Textfeld: Diese Leistung ist sinnvoll und geboten, da bei Eintritt einer zusätzlichen Pflegebedürftigkeit, die Leistungen aus der BU/DU-Versicherung nicht mehr ausreichen. Zudem sollte der Schutz lebenslang gewährt werden, da die Pflegebedürftigkeit sehr oft im hohen Alter erst eintritt.

Kriterium Nr. 3

Ist der Versicherer für eine niedrige BU-Prozessschadenquote bekannt!

Textfeld: Die beste Dienstunfähigkeitsversicherung verliert an Wert, wenn der Anbieter , obwohl der Versicherungsfall eingetreten ist nicht leistet und sich verklagen lässt. Dies zeigt sich dann in einer schlechten BU-Prozessschadenquote.
Die BU-Prozessschadenquote ist die durchschnittliche Anzahl der Leistungsprozesse pro 100 regulierte BU-Schäden. Hier gibt es sehr große Unterschiede zwischen den Gesellschaften. Der in diesem Bereich führende MAP-Report hat die Quoten ermittelt.
Textfeld: Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer 
Das neutrale, nicht kommerzielle Infoportal für Verbraucher und verbraucherbewusste Versicherungsvermittler.   
Keine Versicherungsvermittlung, kein Adressenverkauf!