Die Dienstunfähigkeitsklausel oder Beamtenklausel der Debeka

"vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein versicherter Beamter vor Erreichen der gesetzlich

vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen

Dienstunfähigkeit aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherrn als Gutachter

beauftragten Arztes, in dem die Dienstunfähigkeit festgestellt wird, entlassen oder in den

Ruhestand versetzt wird. (...)

Textfeld: Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer 
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