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Die Dienstunfähigkeitsklausel oder Beamtenklausel der Nürnberger
„...wenn die versicherte Personals Beamtin/Beamter infolge eines
körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche ihrer körperlichen
oder geistigen Kräfte zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd
unfähig ist...
und dazu wegen Dienstunfähigkeit im allgemeinen
Verwaltungsdienst in den Ruhestand versetzt oder entlassen worden ist."
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