Textfeld: Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer 
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Die Dienstunfähigkeitsklausel oder Beamtenklausel der Universa

"Berufsunfähigkeit liegt bei Beamten des öffentlichen Dienstes und Richtern auch vor, wenn der
versicherte Beamte oder Richter allein
aus gesundheitlichen Gründen wegen Dienstunfähigkeit in
den Ruhestand versetzt bzw. allein aus gesundheitlichen Gründen wegen Dienstunfähigkeit
entlassen wurde. Bei Beamten des öffentlichen Dienstes und Richtern auf Probe, die allein aus
gesundheitlichen Gründen wegen Dienstunfähigkeit entlassen bzw. bei Beamten des öffentlichen
Dienstes auf Widerruf, bei denen allein aus gesundheitlichen Gründen wegen Dienstunfähigkeit das
Beamtenverhältnis widerrufen wurde, erbringen wir ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Entlassung bzw. des Widerrufs die versicherten Leistungen bis zum Ablauf des Monats in dem die
versicherte Person stirbt oder die vertragliche Leistungsdauer endet, längstens jedoch für 36
Monate."